Die Stadt Köln hat zum 1. Dezember 2014 die Einführung einer Kulturförderabgabe beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir von jedem Gast, der nicht aus beruflichen Gründen oder für Ausbildungszwecke in Köln übernachtet 5 % Bettensteuer auf den Übernachtungspreis in Rechnung stellen.